Oldtimerversicherung
Die Bezeichnung Oldtimer umfasst alle auch Liebhaberfahrzeuge genannten Fahrzeuge, die teilweise unterschieden werden in Oldtimer, auch Klassiker genannt (mindestens 40 Jahre alt) oder Youngtimer(mindestens 20 Jahre alt). Diese Einstufung ist bei fast allen Versicherern gleich. Fahrzeuge, die im Vergleich zum Original technisch oder optisch zu stark verändert sind, fallen nicht unter die Sonderkonditionen für Liebhaberfahrzeuge. Zweiräder zählen durchaus zu den versicherbaren Fahrzeugen, Wohnmobile sind jedoch, unabhängig vom Baujahr, ausgeschlossen.
Kann jeder einen Oldtimer versichern?
Vor Vertragsabschluss muss nachgewiesen werden, dass neben dem Liebhaberfahrzeug ein anderes Fahrzeug für den täglichen Gebrauch bereit steht.
Viele Versicherungsunternehmen erkennen dies nur an, wenn auch dieses Fahrzeug bei ihrer Gesellschaft versichert ist. Andere wiederum verlangen zusätzlich ein Mindestalter und längeren Führerscheinbesitz beim Halter.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich. Grundlage der Beitragsberechnung sind Alter und KW-Klassen der Fahrzeuge. Seit 1994 ist eine Versicherung mit „rotem“ Kennzeichen oder einem entsprechenden „Dauerkennzeichen“ möglich. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt, es wird keine Betriebserlaubnis wie z.B. Fahrzeugbrief und keine zusätzliche amtliche Zulassung benötigt. Diese Oldtimerversicherung ist allerdings teurer als eine normale Haftpflichtversicherung für Oldtimer. Auch die Versicherung mit „historischen“ Kennzeichen ist beim Vorliegen aller Anforderungen möglich. Dazu muss der Fahrzeughalter einen Antrag stellen und das Fahrzeug zu einer Eingangsuntersuchung einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorstellen. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wie mindestens 30 Jahre alt usw., erhält der Fahrzeugbrief eine entsprechende Eintragung bei der Schlüsselnummer. Neben der reinen Haftpflichtversicherung empfiehlt sich bei Klassikern oder Youngtimern, die oft einen enormen Wert darstellen, natürlich auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Die Jahresprämie für diese Versicherung wird meistens nach dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs ermittelt. Die Versicherer fordern daher in der Regel vor Vertragsabschluß ein entsprechendes Wertgutachten für das zu versichernde Fahrzeug. Dieses muss von einem zugelassenen Sachverständigen erstellt werden und darf nicht älter als ein Jahr sein. Andere in der üblichen Kfz-Versicherung angewandten Parameter wie Regionalklassen, Typenklassen usw. sind bei Oldtimerversicherungen irrelevant.
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